Seit dem Jahr 1644 führen der schwarze Stamm und der weiße Stamm derer v. dem Knesebeck ein gemeinsames geviertes Wappen: In Feld 1 und 4 die Greifenklaue des weißen Stammes, in Feld 2 und 3 das Einhorn des schwarzen Stammes.
Der schwarze und der weiße Stamm haben mit landesherrlicher braunschweig-lüneburgischer (1631) und brandenburgischer (1644) Genehmigung eine Lehnserbfolge zur gesamten Hand und eine Wappenvereinigung beschlossen.
Im Lehnsbrief von 1644 ist dieser Schritt ausdrücklich dadurch begründet „(…) dass sie von einem Stamme ihren Originem haben, und Herkommen, sie hinwieder conjugieret (…)“ worden sind. (R.U.1644/49)
Die Helmzier beider Stämme war stets gemeinsam: drei Fähnchen und fünf Birkhahn-Federn. Diese Fahnen und Federn zieren somit auch das vereinte quadrierte Wappen.